Vergütung

Meine Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dessen Vergütungsverzeichnis. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor, so zum Beispiel den Abschluss einer Pauschalvergütung.

Ich prüfe für den Mandanten außerdem, ob die Voraussetzungen für meine Bestellung als Ihrem Pflichtverteidiger vorliegen. Die Strafprozessordnung und das Jugendgerichtsgesetz sehen bestimmte Fallkonstellationen vor, in denen Ihnen das Gericht einen sogenannten Pflichtverteidiger zu bestellen hat. Die Bestellung des Pflichtverteidigers hängt nicht von den finanziellen Mitteln der beschuldigten Person ab, sondern dient der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verfahrens. Darüber hinaus ist der Pflichtverteidiger für den Mandanten nicht in jedem Fall unentgeltlich, der Staat finanziert die Vergütung des Pflichtverteidigers vor und fordert sie nach der rechtskräftigen Verurteilung von der verurteilten Person zurück.