Tätigkeitsbereich

Die Einleitung des Strafverfahrens kann für den Einzelnen mit massiven Eingriffen einhergehen. Die Strafprozessordnung normiert hierbei die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte, derer sie sich für ihre Ermittlungen bedienen können. Bei den Ermittlungen darf die Wahrheit „nicht um jeden Preis“ erforscht werden, sondern nur in einem rechtsstaatlichen geordneten Verfahren (siehe hierzu den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2021, Aktenzeichen 6 StR 326/20).


Strafverteidigung heisst dem Einzelnen ein faires und rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten und staatliche Übergriffe, eine rechtswidrige Wohnraumüberwachung sei beispielhaft genannt, abzuwehren. Der Strafverteidiger ist jedoch nicht nur Garant für ein rechtsstaatliches Verfahren, er wäre ansonsten in seiner Rolle von der Staatsanwaltschaft nicht zu unterscheiden. Der Strafverteidiger ist zugleich Vertreter des Mandanten, verschwiegen und auf die Wahrung ausschließlich der Interessen des Mandanten bedacht.


Würden Sie mich mandatieren, würde ich Sie durch das gesamte Verfahren begleiten, angefangen bei den ersten Ermittlungen bis schlimmstenfalls Ihrer Entlassung aus der Strafhaft, bestenfalls Ihrem rechtskräftigen Freispruch.